Gerichtsgutachten
Der Auftrag für ein Gerichtsgutachten kann nur von einem Gericht erteilt werden.
Um den gerichtlichen Weg in Form eines Beweissicherungsverfahren oder Klageverfahren zu beschreiten, wenden Sie sich
bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Rechtsanwälte, auch Fachanwälte für Baurecht, können Sie über die Internetseiten der zuständigen Rechtsanwaltskammer
in Erfahrung bringen.
Ob der Antrag bei Gericht einen Hinweis auf meine Person enthält oder nicht, soll der von Ihnen beauftragte
Rechtsanwalt nach eigenem Ermessen entscheiden.
Sofern Sie oder Ihr Rechtsanwalt im Vorfeld wissen möchten, ob die Beantwortung Ihrer Fragen in mein
Fachgebiet fällt, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.
Grundsätzlich sollte der Kontakt auf ein Minimum reduziert sein, um nicht die Besorgnis der Befangenheit bei Gericht
oder einer Gegenpartei zu provozieren.